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EuGH kippt das US-Privacy-Shield: Was tun?

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Vier Jahre nach «Safe Harbour» hat der EUGH das US-Privacy-Shield gekippt!

Das war rechtlich vorhersehbar, die Meldung hat aber dennoch wie eine Rakete mitten im noch frischen Sommer eingeschlagen. Das IAPP, die International Association of Privacy Professionals, hat gleich drei Online-Sessions dazu anberaumt, alle gut besucht.

Sie lesen hier:

Welche Auswirkungen hat die Aufhebung des US-Privacy-Shields? Was muss ich tun?

Wie sicher ist Zoom?

Datenschutz und Informationssicherheit sind Prozesse.

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Datenschutz und Informationssicherheit sind keine statischen Eigenschaften, sondern dynamische Prozesse. Offengelegte Mängel und Schwächen einer Software oder Anwendung sind oft direkt proportional zur Aufmerksamkeit, die eine Software gerade erhält. Das Match entscheiden nicht die punktuellen Schwächen, sondern wie damit umgegangen wird. Der laufende und aktive Behebungsprozess des Anbieters garantieren deshalb nachhaltigen Datenschutz und Informationssicherheit.

Zoom ist datenschutzkonform

(Social) Media als Irrtumsschleuder.

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Zoom ist derzeit vermutlich die meistgenutzte Webkonferenz-Plattform weltweit. Trotz des Ansturms in Folge der Corona-Pandemie funktioniert Zoom verlässlich. Es ist aktuell das belastbare Rückgrat für die Kommunikation in vielen Unternehmen, Schulen und für Familien. Kein Wunder, dass angesichts der vielen Funktionen nicht jeder Anwender damit auf Anhieb richtig umgeht, Sicherheitsforscher Schwachstellen finden und Trolle und Betrüger Missbrauchsmöglichkeiten suchen und finden.

Den aktuellen Shitstorm, den Prominente und SicherheitseExperten anfeuern, und auf den derzeit viele unreflektiert aufspringen, hat Zoom aber meines Erachtens nicht verdient. Im Gegenteil, Zoom kümmert sich aktiv um die Behebung von Schwachstellen, ist nach der DSGVO datenschutzkonform und kann nach wie vor mit gutem Gewissen und mit der gewohnt hohen Produktivität eingesetzt werden.

DSGVO-Updatepflicht für Windows 7

Auch rechtliche Risiken bei weiterer Windows 7 und Server 2008-Nutzung

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Nach Art 32 DSVGO muss die Sicherheit der Verarbeitung nach dem Stand der Technik gewährleistet sein. Wer Windows 7 oder Server 2008 nach dem 14.01.2020 nutzt, läuft Gefahr, im Falle eines Datenleaks nach der DSGVO abgestraft zu werden. Dies gilt nicht nur für Unternehmen sondern auch für Rechtsanwaltskanzleien und Ärzte.