DSGVO-Updatepflicht für Windows 7

Auch rechtliche Risiken bei weiterer Windows 7 und Server 2008-Nutzung

Nach Art 32 DSVGO muss die Sicherheit der Verarbeitung nach dem Stand der Technik gewährleistet sein. Wer Windows 7 oder Server 2008 nach dem 14.01.2020 nutzt, läuft Gefahr, im Falle eines Datenleaks nach der DSGVO abgestraft zu werden. Dies gilt nicht nur für Unternehmen sondern auch für Rechtsanwaltskanzleien und Ärzte.

Microsoft hat den Support für Windows 7 und für weitere Softwareprodukte, insbesondere auch für Windows Server 2008, per 14.01.2020 abgekündigt.

Online-Delinquenten und böswillige Hacker werden sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gerne auf diese quasi ungeschützten Angriffsziele stürzen.

Wer diese Software-Produkte nach dem 14. Januar 2020 nutzt, erfüllt die Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO nicht. Diese schreibt den Stand der Technik vor.

Im Falle eines Datenleaks oder Hacks setzt sich diese Person oder Organisation der Strafdrohung nach der DSGVO aus.

Dies gilt für alle Nutzer, insbesondere auch für Arztpraxen und Rechtsanwaltskanzleien: Windows 7 ist tot – bitte einfach nicht mehr verwenden und sofort auf Windows 10, MacOS oder Linux umsteigen.

Ein praktischer Kommentar mit Umsteigetipps ist hier, ein weiterer Kommentar über das Ende von Windows 7 auf Englisch findet sich hier von Bruceb Consulting.